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Muvex — Umzüge & Transporte

Umzug über Jobcenter oder Sozialamt

Wenn Sie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, kann das Amt die Umzugskosten übernehmen — aber nur unter klaren Bedingungen und nur, wenn Sie die Zustimmung vorher einholen. Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, erklären wir hier ehrlich, wann das Amt eine Umzugsfirma bezahlt und wann nicht.

Zuerst die wichtigste Frage: Profi-Umzug oder Selbsthilfe?

Ämter gehen vom Grundsatz „Selbsthilfe vor Fremdhilfe“ aus. Eine Umzugsfirma wird nicht automatisch bezahlt — sondern nur, wenn ein Umzug in Eigenregie Ihnen nicht zuzumuten ist. Prüfen Sie zuerst, welcher Fall auf Sie zutrifft.

Das Amt zahlt eine Umzugsfirma, wenn …

Selbsthilfe nicht zumutbar ist — typischerweise bei:

  • Alter, Krankheit oder Behinderung, die schweres Tragen ausschließen
  • einem ärztlichen Attest, das körperliche Belastung untersagt
  • Alleinstehenden ohne Helfer im Umfeld
  • sehr großen oder schweren Möbeln, die zwei Personen nicht bewegen
  • Familien mit kleinen Kindern ohne zumutbare Alternative

Das Amt zahlt nur eine Selbsthilfe-Pauschale, wenn …

ein Umzug in Eigenregie zumutbar ist. Dann gibt es keine Spedition, sondern einen Zuschuss für den Selbstumzug:

  • Miete für einen Transporter
  • Umzugskartons und Verpackungsmaterial
  • Verpflegung für helfende Freunde und Bekannte
  • gegebenenfalls Sprit und Kilometer

Die Höhe der Selbsthilfe-Pauschale legt Ihr Amt fest und ist von Kommune zu Kommune verschieden. Fragen Sie im Zweifel direkt beim zuständigen Sachbearbeiter nach, bevor Sie planen.

Wer ist für Sie zuständig?

Jobcenter — bei Bürgergeld

Wenn Sie Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) beziehen und erwerbsfähig sind, läuft alles über das Jobcenter. Rechtsgrundlage ist § 22 Abs. 6 SGB II: Umzugskosten werden als Zuschuss übernommen, den Sie nicht zurückzahlen müssen — bei vorheriger Zusicherung.

Sozialamt — bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

Beziehen Sie Grundsicherung im Alter oder wegen voller Erwerbsminderung, ist das Sozialamt zuständig, nicht das Jobcenter. Rechtsgrundlage ist § 35a SGB XII. Der Ablauf ist ähnlich: erst die Zustimmung, dann der Umzug.

So bekommen Sie die Kosten genehmigt

  1. Zusicherung beantragen — vor dem Umzug Stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben und lange bevor Sie umziehen. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.
  2. Kostenvoranschläge einholen Für einen Firmen-Umzug verlangt das Amt in der Regel zwei bis drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen. Reichen Sie sie zusammen mit dem Antrag ein.
  3. Schriftliche Zusicherung abwarten Das Amt genehmigt üblicherweise das wirtschaftlichste geeignete Angebot. Warten Sie die schriftliche Zusage ab — erst sie ist Ihre Absicherung.
  4. Erst danach beauftragen Mit der Zusicherung in der Hand beauftragen Sie die Umzugsfirma und geben ihr die Kostenübernahme-Bestätigung des Amtes.

Wichtig: Beauftragen Sie die Umzugsfirma erst, wenn die schriftliche Zusicherung vorliegt. Wer vorher umzieht oder die Firma vorher beauftragt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben — selbst wenn der Umzug an sich anerkannt wird.

Was Muvex dabei für Sie tut

  • Ein prüffähiger Kostenvoranschlag mit allen Angaben, die Ihr Amt braucht
  • Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG rechnen wir ohne Umsatzsteuer — unser Endpreis ist im Vergleich der Angebote oft der günstigste und damit gut genehmigungsfähig
  • Auf Wunsch stellen wir die Rechnung so, wie Ihr Amt es braucht — nach der Bewilligung und sofern Ihr Amt zustimmt, auch direkt an die Behörde
  • Feste Termine, festes Team, klarer Endpreis — auch dann, wenn nicht Sie die Rechnung zahlen
Zwei Muvex-Mitarbeiter mit Klemmbrett am geöffneten Kofferraum — Kostenvoranschlag vor Ort

Kostenvoranschlag fürs Amt anfordern

Schicken Sie uns Adressen, Wohnungsgröße und Termin — Sie bekommen einen prüffähigen Kostenvoranschlag für Jobcenter oder Sozialamt, noch am selben Tag. Damit gehen Sie zum Amt.

  • Endpreis ab 99 €/Std. — keine Umsatzsteuer, keine Zuschläge
  • Termin schriftlich bestätigt — wir kommen. Pünktlich.
  • Deutsch, Ukrainisch, Russisch — Sie werden verstanden.

Lieber telefonisch? Mo–So 7–22 Uhr: 02261 9258491

Prüffähig fürs Jobcenter oder Sozialamt · Antwort noch heute

Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Sozialberatung. Angemessenheitsgrenzen und Verwaltungspraxis unterscheiden sich je nach Amt und Kommune. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihres zuständigen Sachbearbeiters; kostenlose Hilfe bieten außerdem Sozialberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände und Mietervereine.

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