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Muvex — Umzüge & Transporte

Haftung: was im Schadensfall gilt

Ein Umzug ist rechtlich ein Frachtvertrag. Dafür gelten die gesetzlichen Regeln der §§ 451 ff. HGB — bei jedem Auftrag, ohne dass Sie etwas dazu vereinbaren müssen.

Gesetzliche Haftung
Für Verlust oder Beschädigung Ihres Umzugsgutes haften wir nach § 451e HGB mit bis zu 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für Ihren Umzug benötigt wird.
Bei grobem Verschulden ohne Höchstgrenze
Beruht der Schaden auf Vorsatz oder auf einem Verschulden, das dem Vorsatz nach § 435 HGB gleichsteht, greift diese Höchstgrenze nicht.
Mehr Absicherung ist möglich
Sie können mit uns schriftlich eine weitergehende Haftung vereinbaren. Sie können außerdem für Ihr Umzugsgut eine eigene Transportversicherung abschließen — unmittelbar bei einem Versicherer Ihrer Wahl. Muvex ist kein Versicherer und vermittelt keine Versicherungen.
Schäden bitte sofort melden
Äußerlich erkennbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare innerhalb von vierzehn Tagen — in Textform, zum Beispiel per E-Mail (§ 451f HGB in Verbindung mit § 438 HGB).

Den vollständigen Haftungshinweis bekommen Sie vor Vertragsabschluss schriftlich mit Ihrem Kostenvoranschlag.

Der Umzug ist geplant? Dann holen Sie sich jetzt Ihr Angebot.

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