Haftung: was im Schadensfall gilt
Ein Umzug ist rechtlich ein Frachtvertrag. Dafür gelten die gesetzlichen Regeln der §§ 451 ff. HGB — bei jedem Auftrag, ohne dass Sie etwas dazu vereinbaren müssen.
- Gesetzliche Haftung
- Für Verlust oder Beschädigung Ihres Umzugsgutes haften wir nach § 451e HGB mit bis zu 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für Ihren Umzug benötigt wird.
- Bei grobem Verschulden ohne Höchstgrenze
- Beruht der Schaden auf Vorsatz oder auf einem Verschulden, das dem Vorsatz nach § 435 HGB gleichsteht, greift diese Höchstgrenze nicht.
- Mehr Absicherung ist möglich
- Sie können mit uns schriftlich eine weitergehende Haftung vereinbaren. Sie können außerdem für Ihr Umzugsgut eine eigene Transportversicherung abschließen — unmittelbar bei einem Versicherer Ihrer Wahl. Muvex ist kein Versicherer und vermittelt keine Versicherungen.
- Schäden bitte sofort melden
- Äußerlich erkennbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare innerhalb von vierzehn Tagen — in Textform, zum Beispiel per E-Mail (§ 451f HGB in Verbindung mit § 438 HGB).
Den vollständigen Haftungshinweis bekommen Sie vor Vertragsabschluss schriftlich mit Ihrem Kostenvoranschlag.